Erlach Schultheiss und Rat zu Bern erkennen, dass die Stadt Erlach nicht befugt sei, eine Allmend und eine Weide in den Zinsmatten des Klosters St. Johannsen mit Bann zu belegen und zu verkaufen, und dass es in Bezug auf gegenseitige Trattrechte beim bisherigen Brauch bleiben solle., 1433.07.01 (A

Archivplan-Kontext


Signatur:Erlach
Fach (Urkunden):Erlach
Entstehungszeitraum:01.07.1433
Titel:Schultheiss und Rat zu Bern erkennen, dass die Stadt Erlach nicht befugt sei, eine Allmend und eine Weide in den Zinsmatten des Klosters St. Johannsen mit Bann zu belegen und zu verkaufen, und dass es in Bezug auf gegenseitige Trattrechte beim bisherigen Brauch bleiben solle.
Siegler:Rudolf Hofmeister, Schultheiss zu Bern (I)
Archivalienart:Urkunde
 

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