Erlach Der Generalvikar des Bistums Konstanz befiehlt der gesamten Diözesangeistlichkeit, besonders den Geistlichen zu Büren, gegen diejenigen, die sich bewegliche und unbewegliche Güter aus dem Nachlass des verstorbenen Konventualen von St. Johannsen und Leutpriester zu Büren, Werner Ruof (Ruf),

Archivplan-Kontext


Signatur:Erlach
Fach (Urkunden):Erlach
Entstehungszeitraum:07.05.1434
Titel:Der Generalvikar des Bistums Konstanz befiehlt der gesamten Diözesangeistlichkeit, besonders den Geistlichen zu Büren, gegen diejenigen, die sich bewegliche und unbewegliche Güter aus dem Nachlass des verstorbenen Konventualen von St. Johannsen und Leutpriester zu Büren, Werner Ruof (Ruf), angeeignet haben, nach dreitägiger Warnungsfrist mit feierlicher Exkommunikation beim sonntäglichen Gottesdienst vorzugehen, die wenn nötig nach vierzehnTagen auch auf alle Angehörigen der Übeltäter ausgedehnt und schliesslich zu einer völligen Verkehrssperre verschärft werden kann.
Siegler:(Auf der Rückseite der Urkunde finden sich deutliche Spuren eines runden roten Wachssiegels.)
Archivalienart:Urkunde
 

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