Erlach Schultheiss und Rat zu Bern erkennen, dass der Abt von St. Johannsen befugt sei, Leute von Ins zur Besetzung des Gerichts in Gals zu berufen, wobei er ihnen aber die Kosten vergüten muss und sie von Tagwen und anderen Beschwerden dispensieren soll., 1512.03.12 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext


Signatur:Erlach
Fach (Urkunden):Erlach
Entstehungszeitraum:12.03.1512
Titel:Schultheiss und Rat zu Bern erkennen, dass der Abt von St. Johannsen befugt sei, Leute von Ins zur Besetzung des Gerichts in Gals zu berufen, wobei er ihnen aber die Kosten vergüten muss und sie von Tagwen und anderen Beschwerden dispensieren soll.
Siegler:Stadt Bern (I)
Archivalienart:Urkunde
 

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