Fraubrunnen Verbot Die "Schlossbangertenmatte", die Schlosshofstatt und die Anlagen um die Schlossmauer zu Fraubrunnen werden für das Betreten, Begehen und Befahren durch Unbefugte gebannt, bei Busse von Fr. 5.-- bis Fr. 70.--., 1853.05.13 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext


Signatur:Fraubrunnen
Fach (Urkunden):Fraubrunnen
Entstehungszeitraum:13.05.1853
Titel:Verbot Die "Schlossbangertenmatte", die Schlosshofstatt und die Anlagen um die Schlossmauer zu Fraubrunnen werden für das Betreten, Begehen und Befahren durch Unbefugte gebannt, bei Busse von Fr. 5.-- bis Fr. 70.--.
Archivalienart:Urkunde
 

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