Fraubrunnen Das Johanniterhaus Buchsee vereinbart mit Johannes von Ligerz und seinem Neffen Johannes, dass Ehen zwischen beiderseitigen Eigenleuten gestattet seien und die daraus hervorgehenden Kinder geteilt werden sollen (d. h. wechselweise an das Ordenshaus oder an die Herren von Ligerz fallen)

Archivplan-Kontext


Signatur:Fraubrunnen
Fach (Urkunden):Fraubrunnen
Entstehungszeitraum:25.07.1304
Titel:Das Johanniterhaus Buchsee vereinbart mit Johannes von Ligerz und seinem Neffen Johannes, dass Ehen zwischen beiderseitigen Eigenleuten gestattet seien und die daraus hervorgehenden Kinder geteilt werden sollen (d. h. wechselweise an das Ordenshaus oder an die Herren von Ligerz fallen). Dazu ein Vidimus vom 08.10.1392 (ausgestellt vom Ritter Konrad von Burgistein)
Siegler:Johanniterhaus Buchsee (I) / Junker Johannes von Ligerz (d.Ä.) (I)
Druckstelle:Fontes 4, 194, 164
Archivalienart:Urkunde
 

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