Fraubrunnen Walter von Honrein räumt dem Johanniterhaus Buchsee ein Vorkaufsrecht ein an einer Schuppose zu (Ober-)Buchsee, die er erworben hat, und vergabt für den Fall, dass er ohne Leibeserben stürbe, je die Hälfte des Ertrages dieser Schuppose den Johanniterhäusern Buchsee und Rheinfelden zur

Archivplan-Kontext


Signatur:Fraubrunnen
Fach (Urkunden):Fraubrunnen
Entstehungszeitraum:03.01.1323
Titel:Walter von Honrein räumt dem Johanniterhaus Buchsee ein Vorkaufsrecht ein an einer Schuppose zu (Ober-)Buchsee, die er erworben hat, und vergabt für den Fall, dass er ohne Leibeserben stürbe, je die Hälfte des Ertrages dieser Schuppose den Johanniterhäusern Buchsee und Rheinfelden zur Feier seiner Jahrzeit.
Siegler:Johanniterhaus Rheinfelden (II)
Druckstelle:Fontes 5, 313, 267
Archivalienart:Urkunde
 

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