Fraubrunnen Ein Schiedsgericht, bestehend aus dem Leutpriester zu Bern und den Kirchherren zu Wichtrach und Aarberg, entscheidet im Streit zwischen dem Johanniterhaus Buchsee und dem Priester Jakob des Rindes (Rinds/Rintz) von Bern um die Leutpriesterei und Vikarie der Kirche zu Wohlen, dass Jakob

Archivplan-Kontext


Signatur:Fraubrunnen
Fach (Urkunden):Fraubrunnen
Entstehungszeitraum:08.10.1387
Titel:Ein Schiedsgericht, bestehend aus dem Leutpriester zu Bern und den Kirchherren zu Wichtrach und Aarberg, entscheidet im Streit zwischen dem Johanniterhaus Buchsee und dem Priester Jakob des Rindes (Rinds/Rintz) von Bern um die Leutpriesterei und Vikarie der Kirche zu Wohlen, dass Jakob des Rindes diese Vikarie gegen eine angemessene Entschädigung dem Johanniterhaus aufgeben soll.
Siegler:Deutschordensleutpriester zu Bern (I) / Johannes von Blumenstein, Kirchherr zu Wichtrach (I) / Johannes Keller, Kirchherr zu Aarberg (II)
Druckstelle:Fontes 10, 447, 979
Archivalienart:Urkunde
 

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