Fraubrunnen Schultheiss und Rat zu Bern entscheiden gegen die Klage des Anton Spilmann, dass das Johanniterhaus Buchsee am Seedorfsee und am daraus fliessenden Bach bis "gen Badawag" das Eigentums- und Fischenzrecht besitze, es sei denn, dass Spilmann seine Ansprüche durch sieben unparteiische Ber

Archivplan-Kontext


Signatur:Fraubrunnen
Fach (Urkunden):Fraubrunnen
Entstehungszeitraum:04.08.1397
Titel:Schultheiss und Rat zu Bern entscheiden gegen die Klage des Anton Spilmann, dass das Johanniterhaus Buchsee am Seedorfsee und am daraus fliessenden Bach bis "gen Badawag" das Eigentums- und Fischenzrecht besitze, es sei denn, dass Spilmann seine Ansprüche durch sieben unparteiische Berner Burger beschwören lassen könne. Zwei Exemplare
Siegler:Ludwig von Seftigen, Schultheiss zu Bern (I)
Archivalienart:Urkunde
 

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