Fraubrunnen Das Gericht zu Bern bestätigt die Urkunde, die am 03.07.1400 dem Johanniterhaus Buchsee gegen Kunz (Konrad) Gasser von Bern erteilt worden ist, gestattet aber Gasser, an der nächsten Gerichtsverhandlung den Junker Hans (Johann) von Bennewil als Währschaftsmann zu stellen., 1400.07.12 (

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Signatur:Fraubrunnen
Fach (Urkunden):Fraubrunnen
Entstehungszeitraum:12.07.1400
Titel:Das Gericht zu Bern bestätigt die Urkunde, die am 03.07.1400 dem Johanniterhaus Buchsee gegen Kunz (Konrad) Gasser von Bern erteilt worden ist, gestattet aber Gasser, an der nächsten Gerichtsverhandlung den Junker Hans (Johann) von Bennewil als Währschaftsmann zu stellen.
Siegler:Ludwig von Seftigen, Schultheiss zu Bern (I)
Archivalienart:Urkunde
 

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