Fraubrunnen Das Gericht zu Bern erkennt, dass die Inhaber der Zehnten in der Kirchhöre Jegenstorf verpflichtet seien, für den Unterhalt des Daches der Pfarrkirche zu Jegenstorf aufzukommen. Per Kopie vom 31.12.1706, nach einem Vidimus vom 01.05.1583 Zwei Stücke: Kopie vom 31.12.1706 und Abschrift

Archivplan-Kontext


Signatur:Fraubrunnen
Fach (Urkunden):Fraubrunnen
Entstehungszeitraum:30.06.1406
Titel:Das Gericht zu Bern erkennt, dass die Inhaber der Zehnten in der Kirchhöre Jegenstorf verpflichtet seien, für den Unterhalt des Daches der Pfarrkirche zu Jegenstorf aufzukommen. Per Kopie vom 31.12.1706, nach einem Vidimus vom 01.05.1583 Zwei Stücke: Kopie vom 31.12.1706 und Abschrift dieser Kopie vom 06.05.1748, erstellt von Dekan J. R. Gruner, Burgdorf
Archivalienart:Urkunde
 

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