Fraubrunnen Schultheiss und Rat zu Bern erkennen gegen die Ansprüche der Leute von Urtenen, dass das Fischereirecht in dem See und Bach zu Moosseedorf einzig dem Johanniterhaus Buchsee zustehe., 1424.06.09 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext


Signatur:Fraubrunnen
Fach (Urkunden):Fraubrunnen
Entstehungszeitraum:09.06.1424
Titel:Schultheiss und Rat zu Bern erkennen gegen die Ansprüche der Leute von Urtenen, dass das Fischereirecht in dem See und Bach zu Moosseedorf einzig dem Johanniterhaus Buchsee zustehe.
Siegler:Rudolf Hofmeister, Schultheiss zu Bern (I)
Archivalienart:Urkunde
 

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