Fraubrunnen Schultheiss und Rat zu Bern entscheiden im Streit zwischen dem Kloster Fraubrunnen und Rudolf von Ringoltingen, dass das Kloster den "Twingiswald" wohl um Holzhaber hinleihen möge, doch soll dem Rudolf von Ringoltingen der fünfte Teil des Ertrags zukommen. Forderungen beider Parteien w

Archivplan-Kontext


Signatur:Fraubrunnen
Fach (Urkunden):Fraubrunnen
Entstehungszeitraum:15.06.1426
Titel:Schultheiss und Rat zu Bern entscheiden im Streit zwischen dem Kloster Fraubrunnen und Rudolf von Ringoltingen, dass das Kloster den "Twingiswald" wohl um Holzhaber hinleihen möge, doch soll dem Rudolf von Ringoltingen der fünfte Teil des Ertrags zukommen. Forderungen beider Parteien wegen verübten Freveln werden wettgeschlagen. Im Übrigen werden frühere Rechts- und Schiedssprüche bestätigt. Zwei Exemplare
Siegler:Stadt Bern (I/f.)
Archivalienart:Urkunde
 

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