Fraubrunnen Schultheiss und Rat zu Bern entscheiden gegen das Begehren der Untertanen von Münchenbuchsee, dass die weltlichen Knechte des Johanniterhauses Buchsee, die nicht Haus und Hof und Vieh besitzen, sondern in des Ordenshauses Kost und Jahrlohn stehen, nicht verpflichtet seien, mit den Leut

Archivplan-Kontext


Signatur:Fraubrunnen
Fach (Urkunden):Fraubrunnen
Entstehungszeitraum:05.05.1429
Titel:Schultheiss und Rat zu Bern entscheiden gegen das Begehren der Untertanen von Münchenbuchsee, dass die weltlichen Knechte des Johanniterhauses Buchsee, die nicht Haus und Hof und Vieh besitzen, sondern in des Ordenshauses Kost und Jahrlohn stehen, nicht verpflichtet seien, mit den Leuten von Buchsee an die Tellen der Stadt Bern beizutragen.
Siegler:Stadt Bern (I)
Archivalienart:Urkunde
 

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