Fraubrunnen Schultheiss und Rat zu Bern entscheiden, dass das Kloster Frauenkappelen bei einem Zins von 1/2 Saum weissen Weines ab einem Rebstück zu Schaffis bleiben soll, dem Eigentumsrecht des Johanniterhauses Buchsee an diesen Reben jedoch ohne Schaden., 1431.11.15 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext


Signatur:Fraubrunnen
Fach (Urkunden):Fraubrunnen
Entstehungszeitraum:15.11.1431
Titel:Schultheiss und Rat zu Bern entscheiden, dass das Kloster Frauenkappelen bei einem Zins von 1/2 Saum weissen Weines ab einem Rebstück zu Schaffis bleiben soll, dem Eigentumsrecht des Johanniterhauses Buchsee an diesen Reben jedoch ohne Schaden.
Siegler:Rudolf Hofmeister, Schultheiss zu Bern (I)
Archivalienart:Urkunde
 

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