Fraubrunnen Das Gericht zu Buchsee schützt in einem Fischereirechtsstreit zwischen dem Johanniterhaus Buchsee und Untertanen zu Buchsee, Seedorf (Moosseedorf) und Wiggiswil die Rechte des Ordenshauses und billigt den Untertanen nur ein eng umschränktes Fischereirecht zu. Vgl. auch die Bestätigung

Archivplan-Kontext


Signatur:Fraubrunnen
Fach (Urkunden):Fraubrunnen
Entstehungszeitraum:02.12.1437
Titel:Das Gericht zu Buchsee schützt in einem Fischereirechtsstreit zwischen dem Johanniterhaus Buchsee und Untertanen zu Buchsee, Seedorf (Moosseedorf) und Wiggiswil die Rechte des Ordenshauses und billigt den Untertanen nur ein eng umschränktes Fischereirecht zu. Vgl. auch die Bestätigung (Transsumpt) vom 02.03.1475
Siegler:Rudolf Hofmeister, Schultheiss zu Bern (II) / Lienhard von Muleren, Grossweibel zu Bern (I)
Archivalienart:Urkunde
 

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