Fraubrunnen Vidimus vom 09.02.1456 Papst Calixtus III. bestätigt dem Johanniterorden die von verschiedenen Päpsten erteilten Freiheiten betr. Besitz von Gütern, Exemption von Zöllen, Steuern und Abgaben, Erbauung von Spitälern, Exemtion von aller untergeordneten geistlichen Jurisdiktion. Datierung

Archivplan-Kontext


Signatur:Fraubrunnen
Fach (Urkunden):Fraubrunnen
Entstehungszeitraum:28.01.1456
Zeitraum 2:09.02.1456
Titel:Vidimus vom 09.02.1456 Papst Calixtus III. bestätigt dem Johanniterorden die von verschiedenen Päpsten erteilten Freiheiten betr. Besitz von Gütern, Exemption von Zöllen, Steuern und Abgaben, Erbauung von Spitälern, Exemtion von aller untergeordneten geistlichen Jurisdiktion. Datierung: Für die Auflösung des ersten Datums ist unbedingt Annuntiationsstil ("calculus Florentinus"; vgl. Grotefend, Taschenbuch der Zeitrechnung, S. 13/14) anzunehmen. Papst Calixtus III. wurde am 08.04.1455 gewählt; er nennt in der Bulle sein erstes Pontifikatsjahr. Das Datum des Vidimus dagegen folgte offenbar dem Natalstil, denn 1456 fällt der 09.02. tatsächlich auf einen Montag, wie das Datum angibt ("die lune, nona mensis Februarii").
Siegler:"Curia causarum camerae apostolicae", Rom (f.) / Notariatszeichen von Andreas de Spiritibus von Viterbo, päpstlicher und kaiserlicher Notar
Archivalienart:Urkunde
 

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