Fraubrunnen Schultheiss und Rat zu Bern entscheiden, dass das Johanniterhaus Buchsee ein Lehengut zu Meikirch, das Trina (Katharina) Weber unbefugterweise ihren Söhnen verkauft hat, gegen eine Abfindung von 60 Pfund an Frau Weber, an sich ziehen könne., 1459.04.04 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext


Signatur:Fraubrunnen
Fach (Urkunden):Fraubrunnen
Entstehungszeitraum:04.04.1459
Titel:Schultheiss und Rat zu Bern entscheiden, dass das Johanniterhaus Buchsee ein Lehengut zu Meikirch, das Trina (Katharina) Weber unbefugterweise ihren Söhnen verkauft hat, gegen eine Abfindung von 60 Pfund an Frau Weber, an sich ziehen könne.
Siegler:Stadt Bern (II)
Archivalienart:Urkunde
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:http://stabe.query.scope.ch/detail.aspx?ID=33971
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Bestellkorbkeine Einträge|Anmelden|de en fr

Online-Inventar des Staatsarchivs des Kantons BernStartseite

Kanton Bern Startseite

© Staatskanzlei des Kantons Bern