Fraubrunnen Schultheiss und Rat zu Bern bestätigen gegen die Ansprüche des Hartmann vom Stein die Rechte, insbesondere das Fischereirecht des Johanniterhauses Buchsee an der Urtenen, vom See (Moossee) bis nach Badenwag. Eine Abordnung von vier Ratsmitgliedern soll nach einem Augenschein noch näher

Archivplan-Kontext


Signatur:Fraubrunnen
Fach (Urkunden):Fraubrunnen
Entstehungszeitraum:25.08.1470
Titel:Schultheiss und Rat zu Bern bestätigen gegen die Ansprüche des Hartmann vom Stein die Rechte, insbesondere das Fischereirecht des Johanniterhauses Buchsee an der Urtenen, vom See (Moossee) bis nach Badenwag. Eine Abordnung von vier Ratsmitgliedern soll nach einem Augenschein noch nähere Bestimmungen über Fischfang und Fischzucht in diesem Abschnitt der Urtenen treffen. Zwei Exemplare
Siegler:Peter Kistler, Schultheiss zu Bern (f.)
Archivalienart:Urkunde
 

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