Fraubrunnen Schultheiss und Rat zu Bern teilen dem Komtur zu Buchsee die für die 4 Landgerichte erlassene Ordnung betr. Acherum und Holzhaber mit, die das Johanniter- haus Buchsee in seinem Herrschaftsgebiet ebenfalls hand- haben will. Die Stadt gelobt auch, das Ordenshaus bei dieser Ordnung zu sc

Archivplan-Kontext


Signatur:Fraubrunnen
Fach (Urkunden):Fraubrunnen
Entstehungszeitraum:25.08.1473
Titel:Schultheiss und Rat zu Bern teilen dem Komtur zu Buchsee die für die 4 Landgerichte erlassene Ordnung betr. Acherum und Holzhaber mit, die das Johanniter- haus Buchsee in seinem Herrschaftsgebiet ebenfalls hand- haben will. Die Stadt gelobt auch, das Ordenshaus bei dieser Ordnung zu schirmen.
Siegler:Stadt Bern (I)
Archivalienart:Urkunde
 

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