Fraubrunnen M.G.H. zu Bern entscheiden, dass die Eigenleute des Johanniterhauses Buchsee diesem Gotteshaus noch bis zum nächsten St. Martinstag als Eigenleute dienen sollen und den Loskauf aus der Leibeigenschaft erst nach Eintreffen der Antwort des Hochmeisters auf Rhodos vollziehen mögen. Datier

Archivplan-Kontext


Signatur:Fraubrunnen
Fach (Urkunden):Fraubrunnen
Entstehungszeitraum:20.06.1488
Titel:M.G.H. zu Bern entscheiden, dass die Eigenleute des Johanniterhauses Buchsee diesem Gotteshaus noch bis zum nächsten St. Martinstag als Eigenleute dienen sollen und den Loskauf aus der Leibeigenschaft erst nach Eintreffen der Antwort des Hochmeisters auf Rhodos vollziehen mögen. Datierung: s. a. ("frittag den zweintzigosten tag des monadts Juny") Die Urkunde nennt das Jahr ihrer Ausstellung nicht, nur das Monats- und Tagesdatum. Einen ersten Anhaltspunkt bietet die Regierungszeit des darin genannten Komturs Albrecht von Nüneck zu Buchsee. Es kommen also die Jahre 1487 bis 1496 in Betracht. In diesen Jahren fiel einzig 1488 und 1494 der 20.06. auf einen Freitag. Der Eintrag unserer Urkunde im Oberen Deutsch-Spruchbuch L, p. 283, spricht eindeutig für eine Datierung auf 1488 (vgl. dazu auch Archiv des Historischen Vereins des Kantons Bern, Band 40, 1. Heft, S. 29).
Archivalienart:Urkunde
 

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