Fraubrunnen Schultheiss und Rat zu Bern entscheiden, dass die Leute von Waltwil und Ruppoldsried und ab dem Hof "im Eichi" im Moos zu Waltwil in gleicher Weise berechtigt sind zu Feldfahrt und Tratte, Holzen, Wunn und Weide. Die Verleihung des Acherums aber behalten sich M.G.H. nach Belieben vor.,

Archivplan-Kontext


Signatur:Fraubrunnen
Fach (Urkunden):Fraubrunnen
Entstehungszeitraum:26.11.1489
Titel:Schultheiss und Rat zu Bern entscheiden, dass die Leute von Waltwil und Ruppoldsried und ab dem Hof "im Eichi" im Moos zu Waltwil in gleicher Weise berechtigt sind zu Feldfahrt und Tratte, Holzen, Wunn und Weide. Die Verleihung des Acherums aber behalten sich M.G.H. nach Belieben vor.
Siegler:Stadt Bern (I)
Archivalienart:Urkunde
 

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