Fraubrunnen Das Gericht zu Twann erkennt auf Klage des Kirchherrn zu Twann, dass Jakob Pierre von Convalet das Rebstück unterhalb dem Engelberg zu Twann, das er vom Haus Buchsee zu Lehen trägt, erst in guten Stand stellen soll, ehe er es verkaufen oder aufgeben darf., 1491.02.12 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext


Signatur:Fraubrunnen
Fach (Urkunden):Fraubrunnen
Entstehungszeitraum:12.02.1491
Titel:Das Gericht zu Twann erkennt auf Klage des Kirchherrn zu Twann, dass Jakob Pierre von Convalet das Rebstück unterhalb dem Engelberg zu Twann, das er vom Haus Buchsee zu Lehen trägt, erst in guten Stand stellen soll, ehe er es verkaufen oder aufgeben darf.
Siegler:Gilgian (Gilian) Aeschler, Vogt zu Nidau (f.)
Archivalienart:Urkunde
 

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