Fraubrunnen Das Gericht zu Bern bestätigt einen Entscheid des Rates, wonach der "Mattacker" zu Lindach, den Gilian Schüttel von Lindach als sein Eigentum eingezäunt hatte, zins- und zehntpflichtiges Lehen des Hauses Buchsee ist., 1494.03.12 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext


Signatur:Fraubrunnen
Fach (Urkunden):Fraubrunnen
Entstehungszeitraum:12.03.1494
Titel:Das Gericht zu Bern bestätigt einen Entscheid des Rates, wonach der "Mattacker" zu Lindach, den Gilian Schüttel von Lindach als sein Eigentum eingezäunt hatte, zins- und zehntpflichtiges Lehen des Hauses Buchsee ist.
Siegler:Rudolf von Erlach, Schultheiss zu Bern (I)
Archivalienart:Urkunde
 

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