Fraubrunnen Schultheiss und Rat zu Bern bringen den Untertanen des Johanniterhauses Buchsee zur Kenntnis, dass die Amtleute dieses Gotteshauses nicht nur die von ihnen selbst gesehenen Frevel, sondern auch solche, die ihnen angezeigt werden, zu strafen Recht und Gewalt haben., 1501.03.10 (Archivei

Archivplan-Kontext


Signatur:Fraubrunnen
Fach (Urkunden):Fraubrunnen
Entstehungszeitraum:10.03.1501
Titel:Schultheiss und Rat zu Bern bringen den Untertanen des Johanniterhauses Buchsee zur Kenntnis, dass die Amtleute dieses Gotteshauses nicht nur die von ihnen selbst gesehenen Frevel, sondern auch solche, die ihnen angezeigt werden, zu strafen Recht und Gewalt haben.
Siegler:Stadt Bern (II)
Archivalienart:Urkunde
 

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