Fraubrunnen Schultheiss und Rat zu Bern erlauben der Gemeinde Mülchi, ein Stück (13 1/2 Jucharten) vom sogenannten "Budmingholz", das von der Gemeinde urbar gemacht und zur Bezahlung der Bodenzinse der "Lehenwälder" genutzt wurde, weiterhin in dieser Art innezuhaben und zu nutzen, wogegen die Geme

Archivplan-Kontext


Signatur:Fraubrunnen
Fach (Urkunden):Fraubrunnen
Entstehungszeitraum:26.02.1823
Titel:Schultheiss und Rat zu Bern erlauben der Gemeinde Mülchi, ein Stück (13 1/2 Jucharten) vom sogenannten "Budmingholz", das von der Gemeinde urbar gemacht und zur Bezahlung der Bodenzinse der "Lehenwälder" genutzt wurde, weiterhin in dieser Art innezuhaben und zu nutzen, wogegen die Gemeinde auf ihre Weidgangsrechte in den obrigkeitlichen "Lehenwäldern" zu Mülchi verzichtet.
Siegler:Staat Bern (I)
Archivalienart:Urkunde
 

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