Fraubrunnen Verbot Der Staat Bern lässt alles unbefugte Fahren und Gehen über sämtliche zu den Staatsdomänen zu Münchenbuchsee gehörenden Matten, das Weiden von Tieren auf denselben, das Beschädigen von Zäunen und Bäumen usw. bei Busse von Fr. 4.-- bis Fr. 30.-- verbieten., 1860.08.11 (Archiveinhe

Archivplan-Kontext


Signatur:Fraubrunnen
Fach (Urkunden):Fraubrunnen
Entstehungszeitraum:11.08.1860
Titel:Verbot Der Staat Bern lässt alles unbefugte Fahren und Gehen über sämtliche zu den Staatsdomänen zu Münchenbuchsee gehörenden Matten, das Weiden von Tieren auf denselben, das Beschädigen von Zäunen und Bäumen usw. bei Busse von Fr. 4.-- bis Fr. 30.-- verbieten.
Archivalienart:Urkunde
 

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