Fraubrunnen Verbot Der Staat Bern lässt die zu den Schlossgütern zu Fraubrunnen gehörende "Kirchmatte" (auch "Binnelmatte" genannt) im Binnel zu Grafenried mitsamt dem dazugehörenden Wässerungsrecht mit Verbot belegen., 1863.04.23 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext


Signatur:Fraubrunnen
Fach (Urkunden):Fraubrunnen
Entstehungszeitraum:23.04.1863
Titel:Verbot Der Staat Bern lässt die zu den Schlossgütern zu Fraubrunnen gehörende "Kirchmatte" (auch "Binnelmatte" genannt) im Binnel zu Grafenried mitsamt dem dazugehörenden Wässerungsrecht mit Verbot belegen.
Archivalienart:Urkunde
 

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