Fraubrunnen Dienstbarkeitsvertrag Der Staat Bern erlaubt an Johann Messer, Müller, zu Fraubrunnen, eine von ihm erworbene Quelle mittels einer Leitung aus gebrannten Röhren durch die sogenannte "Schlossbangerten" des Staates Bern zu führen, gegen Vergütung des verursachten Schadens. Mit Plan, 1864

Archivplan-Kontext


Signatur:Fraubrunnen
Fach (Urkunden):Fraubrunnen
Entstehungszeitraum:15.08.1864
Titel:Dienstbarkeitsvertrag Der Staat Bern erlaubt an Johann Messer, Müller, zu Fraubrunnen, eine von ihm erworbene Quelle mittels einer Leitung aus gebrannten Röhren durch die sogenannte "Schlossbangerten" des Staates Bern zu führen, gegen Vergütung des verursachten Schadens. Mit Plan
Archivalienart:Urkunde
 

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