Fraubrunnen Verbot Der Staat Bern lässt alles Betreten der Pfrundhofstatt zu Bätterkinden und der anstossenden "Pfrundmatte", das Anbinden von Vieh am Zaun usw., bei Busse von Fr. 10.-- bis Fr. 30.-- verbieten., 1865.07.28 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext


Signatur:Fraubrunnen
Fach (Urkunden):Fraubrunnen
Entstehungszeitraum:28.07.1865
Titel:Verbot Der Staat Bern lässt alles Betreten der Pfrundhofstatt zu Bätterkinden und der anstossenden "Pfrundmatte", das Anbinden von Vieh am Zaun usw., bei Busse von Fr. 10.-- bis Fr. 30.-- verbieten.
Archivalienart:Urkunde
 

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