Fraubrunnen Dienstbarkeitsvertrag Der Staat Bern erteilt an Bendicht (Benedikt) Gottlieb Spring, Gutsbesitzer im Gsteig, Gemeinde Schüpfen, das Recht, im obrigkeitlichen "Bärenriedwald", Gemeinde Münchenbuchsee, nach Wasser zu graben, es zu seiner Wohnung zu leiten und im genannten Waldstück eine

Archivplan-Kontext


Signatur:Fraubrunnen
Fach (Urkunden):Fraubrunnen
Entstehungszeitraum:11.12.1874
Titel:Dienstbarkeitsvertrag Der Staat Bern erteilt an Bendicht (Benedikt) Gottlieb Spring, Gutsbesitzer im Gsteig, Gemeinde Schüpfen, das Recht, im obrigkeitlichen "Bärenriedwald", Gemeinde Münchenbuchsee, nach Wasser zu graben, es zu seiner Wohnung zu leiten und im genannten Waldstück eine Brunnenstube zu erstellen, wogegen Spring die Korrektion des Weges, der nördlichen Marche des "Bärenriedwaldes" entlang, übernimmt.
Archivalienart:Urkunde
 

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