Fraubrunnen Abtretungsvertrag Der Staat Bern übergibt der Kirchgemeinde Jegenstorf das Chor der Kirche zu Eigentum - ausgenommen die Glasgemälde. Die Kirchgemeinde Jegenstorf erhält eine Entschädigung von Fr. 10'000.--., 1928.04.10 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext


Signatur:Fraubrunnen
Fach (Urkunden):Fraubrunnen
Entstehungszeitraum:10.04.1928
Titel:Abtretungsvertrag Der Staat Bern übergibt der Kirchgemeinde Jegenstorf das Chor der Kirche zu Eigentum - ausgenommen die Glasgemälde. Die Kirchgemeinde Jegenstorf erhält eine Entschädigung von Fr. 10'000.--.
Archivalienart:Urkunde
 

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