Freiburg 21.03.1500 Die Städte Bern und Freiburg regeln das Weidgangsrecht in den Auen beidseits der Sense bei Neuenegg/Flamatt. Datierung: 21.03.1500? (mitwuchen, was der tag Sant Benedicten) Unstimmigkeit im Datum: Der St. Benediktstag (21.03.) fiel im Jahre 1500 auf einen Samstag. Rechtsquellen

Archivplan-Kontext


Signatur:Freiburg
Fach (Urkunden):Freiburg
Entstehungszeitraum:21.03.1500
Zeitraum 2:29.05.1538
Titel:21.03.1500 Die Städte Bern und Freiburg regeln das Weidgangsrecht in den Auen beidseits der Sense bei Neuenegg/Flamatt. Datierung: 21.03.1500? (mitwuchen, was der tag Sant Benedicten) Unstimmigkeit im Datum: Der St. Benediktstag (21.03.) fiel im Jahre 1500 auf einen Samstag. Rechtsquellen Laupen, S. 116, Nr. 76a 29.05.1538 Bern und Freiburg bestätigen und ergänzen ihren Spruch vom 21.03.1500 über die Nutzung der Senseauen. Rechtsquellen Laupen, S. 119, Nr. 76 b
Siegler:(1500): Stadt Bern (Kleines Siegel) (II) / Stadt Freiburg (Kleines Siegel) (II) (1538): Stadt Bern (Kleines Siegel) (I) / Stadt Freiburg (Kleines Siegel) (I)
Archivalienart:Urkunde
 

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