Freiheiten Vidimus vom 31.01.1364 11.01.1293 König Adolf erteilt den Burgern von Bern die besondere Gunst, dass sie vor kein Gericht ausserhalb der Stadt gezogen werden dürfen. Fontes 3, S. 548, Nr. 558 18.01.1348 König Karl kündigt der Stadt Bern an, dass er ihr die Bestätigung ihrer Handfesten,

Archivplan-Kontext


Signatur:Freiheiten
Fach (Urkunden):Freiheiten
Entstehungszeitraum:11.01.1293
Zeitraum 2:31.01.1364
Titel:Vidimus vom 31.01.1364 11.01.1293 König Adolf erteilt den Burgern von Bern die besondere Gunst, dass sie vor kein Gericht ausserhalb der Stadt gezogen werden dürfen. Fontes 3, S. 548, Nr. 558 18.01.1348 König Karl kündigt der Stadt Bern an, dass er ihr die Bestätigung ihrer Handfesten, Rechte und guten Gewohnheiten durch Konrad Münch von Landeskron (Landskron) überbringen lasse. Die Stadt soll Münch zu des Kaisers und des Reiches Handen huldigen.
Siegler:Notariatszeichen von Johann Bovis, kaiserlicher Notar in Bern
Bemerkungen:Fehlt in den Fontes
Archivalienart:Urkunde
 

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