Freiheiten König Wenzel setzt fest, dass kein ausserhalb der Stadt Bern gesessener Leibeigener eine Erbschaft aus der Stadt beziehen könne; solches Erbgut soll vielmehr den nächsten Verwandten des Erblassers, die Burger oder Einwohner der Stadt sind, zufallen., 1382.02.20 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext


Signatur:Freiheiten
Fach (Urkunden):Freiheiten
Entstehungszeitraum:20.02.1382
Titel:König Wenzel setzt fest, dass kein ausserhalb der Stadt Bern gesessener Leibeigener eine Erbschaft aus der Stadt beziehen könne; solches Erbgut soll vielmehr den nächsten Verwandten des Erblassers, die Burger oder Einwohner der Stadt sind, zufallen.
Siegler:König Wenzel (Kleines Siegel) (I)
Druckstelle:Fontes 10, 168, 327
Archivalienart:Urkunde
 

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