Frutigen Junker Konrad von Scharnachthal d.Ä. verpflichtet sich, den Ritter Thüring von Brandis, den Junker Johannes von Weissenburg, den Ritter Philipp von Kien und den Edelknecht Johannes Bloewer (Blöwer) von Uetendorf schadlos zu halten für eine Bürgschaft um 220 Gulden, die sie für ihn beim La

Archivplan-Kontext


Signatur:Frutigen
Fach (Urkunden):Frutigen
Entstehungszeitraum:29.11.1350
Titel:Junker Konrad von Scharnachthal d.Ä. verpflichtet sich, den Ritter Thüring von Brandis, den Junker Johannes von Weissenburg, den Ritter Philipp von Kien und den Edelknecht Johannes Bloewer (Blöwer) von Uetendorf schadlos zu halten für eine Bürgschaft um 220 Gulden, die sie für ihn beim Lamparten Bernhard geleistet haben, und er setzt hiefür seine Rechte an der Herrschaft Mülinen und seine Guthaben bei den Brüdern Thüring und Wolfhart von Brandis zum Pfand.
Siegler:Konrad von Scharnachthal d.Ä., Junker (f.) / Konrad von Scharnachthal d.J. (f.)
Druckstelle:Fontes 7, 539, 565
Archivalienart:Urkunde
 

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