Signatur: | Frutigen |
Fach (Urkunden): | Frutigen |
Entstehungszeitraum: | 04.07.1400 |
Titel: | Die Stadt Bern gestattet den Landleuten von Frutigen den Zug des Kaufs der Landschaft Frutigen, da sie die Kaufsumme erlegt haben. Die Stadt behält sich aber vor: Twing und Bann mit voller Herrschaft, hohe und niedere Gerichtsbarkeit, Mannschafts-, Lehen- und Tellrecht, ausgenommen die jährlichen Steuern, die der Herrschaft bisher entrichtet wurden. Die Stadt Bern bestätigt der Talschaft ihre alten Freiheiten und Gewohnheiten. |
Siegler: | Stadt Bern (II) |
Archivalienart: | Urkunde |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://stabe.query.scope.ch/detail.aspx?ID=35169 |
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