Frutigen Das Gericht zu Frutigen erkennt gegen die Klage von Clawo (Niklaus) Michel, dass Anton von Halten den halben Teil von dreieinhalb Zigerbergen, gelegen an Entschlingen, genannt "an Ertellen" und "Loeiggenerenstaffel", rechtmässigerweise innehabe, es sei denn, dass Clawo Michel die Ansprüch

Archivplan-Kontext


Signatur:Frutigen
Fach (Urkunden):Frutigen
Entstehungszeitraum:20.01.1418
Titel:Das Gericht zu Frutigen erkennt gegen die Klage von Clawo (Niklaus) Michel, dass Anton von Halten den halben Teil von dreieinhalb Zigerbergen, gelegen an Entschlingen, genannt "an Ertellen" und "Loeiggenerenstaffel", rechtmässigerweise innehabe, es sei denn, dass Clawo Michel die Ansprüche seiner Vogtkinder mit Zeugen oder Briefen erhärten könne.
Siegler:Heinrich Gross, Tschachtlan zu Frutigen (III)
Archivalienart:Urkunde
 

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