Frutigen Schultheiss und Rat zu Bern entscheiden nach verhörter Kundschaft (vgl. Urkunde vom 04.05.1435) über die Grenzen des Kirchspiels Adelboden gegen Frutigen und weisen zugleich den Anspruch der Adelbodner auf die sogenannte "Waldglocke" zu Frutigen ab. Datierung: "mentag, was der einlfte tag

Archivplan-Kontext


Signatur:Frutigen
Fach (Urkunden):Frutigen
Entstehungszeitraum:11.05.1435
Titel:Schultheiss und Rat zu Bern entscheiden nach verhörter Kundschaft (vgl. Urkunde vom 04.05.1435) über die Grenzen des Kirchspiels Adelboden gegen Frutigen und weisen zugleich den Anspruch der Adelbodner auf die sogenannte "Waldglocke" zu Frutigen ab. Datierung: "mentag, was der einlfte tage des manodes meyen" Die Datierung enthält einen Widerspruch, denn 1435 war der elfte Mai ein Mittwoch.
Siegler:Rudolf Hofmeister, Schultheiss zu Bern (I)
Archivalienart:Urkunde
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:http://stabe.query.scope.ch/detail.aspx?ID=35214
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Bestellkorbkeine Einträge|Anmelden|de en fr

Online-Inventar des Staatsarchivs des Kantons BernStartseite

Kanton Bern Startseite

© Staatskanzlei des Kantons Bern