Frutigen Schultheiss und Rat zu Bern regeln die Erhebung der Kirche zu Adelboden zur Pfarrkirche und ihre Verpflichtungen gegen die Mutterkirche zu Frutigen. Den Kirchgenossen zu Adelboden wird das Patronatsrecht über ihre Kirche zuerkannt., 1439.04.18 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext


Signatur:Frutigen
Fach (Urkunden):Frutigen
Entstehungszeitraum:18.04.1439
Titel:Schultheiss und Rat zu Bern regeln die Erhebung der Kirche zu Adelboden zur Pfarrkirche und ihre Verpflichtungen gegen die Mutterkirche zu Frutigen. Den Kirchgenossen zu Adelboden wird das Patronatsrecht über ihre Kirche zuerkannt.
Bemerkungen:Kopie, 17. Jahrhundert (das Original der Urkunde liegt im Fach Interlaken). Druck: A. Bärtschi, Adelboden (Bern 1934), S. 334-337
Archivalienart:Urkunde
 

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