Frutigen Das Gericht zu Reichenbach erkennt, dass das Stift zu Bern für ein Stück Salz, das ihm ab den Gütern "Bachwald" und "Bachslimatten" im Kiental zusteht, wohl einen Zinstrager ernennen möge., 1505.03.04 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext


Signatur:Frutigen
Fach (Urkunden):Frutigen
Entstehungszeitraum:04.03.1505
Titel:Das Gericht zu Reichenbach erkennt, dass das Stift zu Bern für ein Stück Salz, das ihm ab den Gütern "Bachwald" und "Bachslimatten" im Kiental zusteht, wohl einen Zinstrager ernennen möge.
Siegler:Andres (Andreas) Hubler, Tschachtlan zu Mülinen (II)
Archivalienart:Urkunde
 

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