HA Spiez Peter von Balm, Schultheiss zu Büren, urkundet, dass vor ihm im Gericht zu Bern der Junker Johannes von Raron durch eidliche Aussagen zweier Zeugen gegen die Ansprüche der Junker Gilian von Belp und Petermann (Peter) von Burgistein den Beweis erbracht habe, dass eine Reihe von Gütern im O

Archivplan-Kontext


Signatur:HA Spiez
Fach (Urkunden):HA Spiez
Entstehungszeitraum:07.01.1352
Titel:Peter von Balm, Schultheiss zu Büren, urkundet, dass vor ihm im Gericht zu Bern der Junker Johannes von Raron durch eidliche Aussagen zweier Zeugen gegen die Ansprüche der Junker Gilian von Belp und Petermann (Peter) von Burgistein den Beweis erbracht habe, dass eine Reihe von Gütern im Obersimmental ihm vom Grafen von Greyerz zu Lehen gehörten.
Siegler:Peter von Balm, Schultheiss zu Bern (II)
Druckstelle:Fontes 7, 620, 650
Archivalienart:Urkunde
 

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