HA Spiez Peter von Blumenstein, Dekan von Köniz, entscheidet als geistlicher Richter über die Klage, die Johannes Schiffmann d.J. als Vogt der Kirche Spiez in seinem und seiner Mitvögte - Kirchmeier genannt - Namen gegen die Erben des Heinrich Hofmann und seiner Gattin Ita erhebt, weil sie einen V

Archivplan-Kontext


Signatur:HA Spiez
Fach (Urkunden):HA Spiez
Entstehungszeitraum:07.05.1400
Titel:Peter von Blumenstein, Dekan von Köniz, entscheidet als geistlicher Richter über die Klage, die Johannes Schiffmann d.J. als Vogt der Kirche Spiez in seinem und seiner Mitvögte - Kirchmeier genannt - Namen gegen die Erben des Heinrich Hofmann und seiner Gattin Ita erhebt, weil sie einen Vergabung von 2 Pfund zu einer Armenspende an Jahrzeittage der beiden Gatten seit zwanzig Jahren nie ausgerichtet haben. Der Richter entscheidet, dass die beiden Güter "Seeholz" und "Stulegg", ab denen je 1 Pfund des genannten Zinses zu entrichten ist, dem Kirchenvogt solange als Pfand verfallen sind, bis die vorgenannte Vergabung erfüllt ist.
Siegler:Dekan von Köniz (II)
Bemerkungen:Regest in den Fontes-Materialien 1391-1400
Archivalienart:Urkunde
 

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