HA Spiez Darstellung der Rechte der Kirche zu Spiez und im besonderen des Kirchensatzes im Zeitraum von ca. 1320 bis 1420. Datierung: um 1422/1423 (s. d.) Für die Datierung dieses Stückes ergeben sich aus dem Inhalt einige Anhaltspunkte. Franz von Scharnachthal erscheint hier als Inhaber des Kirch

Archivplan-Kontext


Signatur:HA Spiez
Fach (Urkunden):HA Spiez
Entstehungszeitraum:1422
Zeitraum 2:1423
Titel:Darstellung der Rechte der Kirche zu Spiez und im besonderen des Kirchensatzes im Zeitraum von ca. 1320 bis 1420. Datierung: um 1422/1423 (s. d.) Für die Datierung dieses Stückes ergeben sich aus dem Inhalt einige Anhaltspunkte. Franz von Scharnachthal erscheint hier als Inhaber des Kirchensatzes zu Spiez. Er erbte denselben um 1419/1420 von Anton von Seftigen (vgl. HBLS, IV, S. 327 und die Urkunde vom 06.08.1420 im Fach Herrschaftsarchiv Spiez). Am 10.08.1424 vertauschte Franz von Scharnachthal den Kirchensatz von Spiez gegen denjenigen von Hilterfingen an das Kloster Interlaken. Das Dokument ist also sicher in die Jahre 1419 bis 1424 einzugrenzen. Es liegt nahe, es zeitlich in die Nähe des Urkunde vom 16.01.1423 anzusetzen.
Archivalienart:Urkunde
 

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