Identifikationsbereich |
Titel: | Alte Abteilung der Dokumentenbücher |
Entstehungszeitraum: | 0932 - 1903 |
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Angaben zur Benutzung |
Bemerkungen: | C I b 202-213 jetzt unter A I 610-614 bzw. A V 266, 267 213, 393, 394, 526, 527. |
Findhilfsmittel: | Vgl. auch "Blaue Register" (C I c) |
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Angaben zum Kontext |
Verwaltungsgeschichte: | 1. Die Entstehung und Anlage der Abteilung der alten Dokumentenbücher fallen in verschiedene Zeiträume. Konkret lassen sich folgende 3 Zeiträume erkennen:
a. Die Vereinbarung mit dem Deutschen Orden 1552-1555 über die Rückgabe der bei der Reformation eingezogenen Güter und Rechte der Häuser Köniz und Sumiswald. Danach waren seitens des Ordens wie auch des Staates wortgetreue Abschriften aller im Besitz des ersteren gebliebenen oder in denjenigen des letzteren gelangten Urkunden zu erstellen. Die Einzelheiten über diese Vorkehrungen finden sich bei den betreffenden Einträgen, Köniz und Sumiswald. b. Die Verfügung von 1571 über die Feststellung und Registrierung der Urkunden der ehemaligen Klöster. Die aus diesen Arbeiten hervorgegangenen Dokumente kennzeichnen sich als Verzeichnisse mit kurzer Angabe des Inhalts der darin aufgenommenen Urkunden. c. Verschiedene Anordnungen seit 1641, welche die Sammlung aller Urkunden, sowohl der Zentralverwaltung in Bern als auch der Ämter, ihre Prüfung auf Inhalt und Bedeutung verfügen und vorschreiben, dass die Wichtigeren in besondere Bücher wörtlich abzuschreiben seien.
Die unter c erwähnten Vorschriften dürfen als die eigentliche Grundlage der Dokumentenbücher angesehen werden. Der Hauptgrund für die Anlage dürfte in der Beseitigung der Umständlichkeit bei der Beschaffung der Originalurkunden im Gebrauchsfalle und gleichzeitig in ihrer damit erreichten Schonung gelegen haben.
2. Der Inhalt der in den Dokumentenbüchern erfassten Urkunden betrifft alle Gebiete der Staatsverwaltung, die auswärtigen ebenso wie die innern Angelegenheiten. Es finden sich darin Dokumente über die Politik, die Rechtspflege, das Kirchen-, Erziehungs- und Fürsorgewesen, das Wehrwesen und die Volkswirtschaft in Form einseitiger, gesetzgeberischer Erlasse und mehrseitiger Verträge, Vorkommnisse, Abmachungen und dergleichen. Von besonderer Bedeutung sind die lokalen Vorschriften.
3. Die Ausfertigung der Bücher für die einzelnen Ämter erfolgte in zwei gleichlautenden Exemplaren, von denen das eine bei der Verwaltung in Bern blieb, das andere dem betreffenden Amt zugestellt wurde.
4. Die Dokumentenbücher hätten nach ihrer Anlage eigentlich durch die in der Folge neu in Kraft getretenen Erlasse, Verträge und dergleichen fortgeführt und vervollständigt werden müssen. Dies ist in vielen Fällen nur unvollständig geschehen und es lassen sich zahlreiche Lücken feststellen, von denen die wichtigeren an der betreffenden Stelle des Inventars angemerkt sind.
G. Louis (1943/44) |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://stabe.query.scope.ch/detail.aspx?ID=370915 |
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