HA Spiez Schultheiss und Rat zu Bern erkennen dem Franz Ludwig von Erlach, Herrn zu Spiez, das Recht zu, von den Inhabern von Afterlehen der Herrschaft Spiez den Neuempfang dieser Lehen zu fordern, wenn er seinerseits die Lehen (einstige Reichslehen) des Hauses Spiez von der Stadt Bern neu empfang

Archivplan-Kontext


Signatur:HA Spiez
Fach (Urkunden):HA Spiez
Entstehungszeitraum:24.08.1605
Titel:Schultheiss und Rat zu Bern erkennen dem Franz Ludwig von Erlach, Herrn zu Spiez, das Recht zu, von den Inhabern von Afterlehen der Herrschaft Spiez den Neuempfang dieser Lehen zu fordern, wenn er seinerseits die Lehen (einstige Reichslehen) des Hauses Spiez von der Stadt Bern neu empfangen muss.
Siegler:Stadt Bern (I)
Archivalienart:Urkunde
 

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