HA Worb Lienhard Hübschi, Alt-Seckelmeister, Bernhard Tillmann, Seckelmeister, Niklaus von Graffenried, Venner, und Peter Imhag (Im Hag), Venner, entscheiden als Schiedsrichter in Gütlichkeit über eine Forderungssache des Adrian von Rümligen, Kirchherrn zu Spiez, gegen die Söhne Ludwigs von Diesba

Archivplan-Kontext


Signatur:HA Worb
Fach (Urkunden):HA Worb
Entstehungszeitraum:07.01.1533
Titel:Lienhard Hübschi, Alt-Seckelmeister, Bernhard Tillmann, Seckelmeister, Niklaus von Graffenried, Venner, und Peter Imhag (Im Hag), Venner, entscheiden als Schiedsrichter in Gütlichkeit über eine Forderungssache des Adrian von Rümligen, Kirchherrn zu Spiez, gegen die Söhne Ludwigs von Diesbach (1452-1527), weiland (1506-1516) Herrn zu Spiez. Gestützt auf eine testamentarische Verfügung Adrians II. von Bubenberg, seines Oheims, vom 14.01.1502, erhob Adrian von Rümligen Anspruch auf die Kirchensätze von Spiez und Einigen, die Frühmesserei und die Kaplanei zu Spiez, den Kirchensatz zu Worb und Kollatur der Kaplanei zu Münsingen. Der Schiedsspruch lautet, dass Adrian von Rümligen die Pfarrpfrund zu Spiez, wie er sie bis zu diesem Tage innehatte, weiterhin nutzen und niessen solle bis an sein Lebensende. Für seine übrigen Forderungen sollen die Diesbach den Adrian von Rümligen mit 400 Gulden in bar oder in Gültbriefen abfinden.
Archivalienart:Urkunde
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:http://stabe.query.scope.ch/detail.aspx?ID=38824
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Bestellkorbkeine Einträge|Anmelden|de en fr

Online-Inventar des Staatsarchivs des Kantons BernStartseite

Kanton Bern Startseite

© Staatskanzlei des Kantons Bern