HA Worb Das Gericht zu Bern - unter dem Vorsitz des Gerichtsschreibers Hans (Johann) von Rütte - entscheidet in Bestätigung vorausgegangener Urteile vom 28.03.1549, 30.03.1549 und 04.05.1549, dass die Leute von Worb verpflichtet seien, ihrer Herrschaft den Jungzehnten zu entrichten, die Herrschaft

Archivplan-Kontext


Signatur:HA Worb
Fach (Urkunden):HA Worb
Entstehungszeitraum:10.05.1549
Titel:Das Gericht zu Bern - unter dem Vorsitz des Gerichtsschreibers Hans (Johann) von Rütte - entscheidet in Bestätigung vorausgegangener Urteile vom 28.03.1549, 30.03.1549 und 04.05.1549, dass die Leute von Worb verpflichtet seien, ihrer Herrschaft den Jungzehnten zu entrichten, die Herrschaftsinhaber dagegen für die Untertanen einen Zuchtstier, einen Eber und einen Hengst halten sollen. Alte Signatur: G 16,1
Siegler:Hans (Johann) von Rütte, Gerichtsschreiber (I)
Archivalienart:Urkunde
 

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