HA Worb Schultheiss und Rat zu Bern regeln auf Begehren der Witwe des Junkers Hans (Johann) Rudolf von Diesbach sel., vertreten durch ihren Schwiegersohn Christoph von Diesbach, den Anteil der Herrschaft Worb an den Bussen für widerrechtliche Nutzung des Biglenbachs und ermächtigen die Herrschaft

Archivplan-Kontext


Signatur:HA Worb
Fach (Urkunden):HA Worb
Entstehungszeitraum:10.03.1607
Zeitraum 2:20.03.1607
Titel:Schultheiss und Rat zu Bern regeln auf Begehren der Witwe des Junkers Hans (Johann) Rudolf von Diesbach sel., vertreten durch ihren Schwiegersohn Christoph von Diesbach, den Anteil der Herrschaft Worb an den Bussen für widerrechtliche Nutzung des Biglenbachs und ermächtigen die Herrschaft Worb überdies zur Anstellung eines eigenen Bachhüters, der widerrechtliche Nutzung dem Freiweibel M.G.H. anzeigen soll. Datierung: 10.03.1607 / 20.03.1607 Dazu eine Kopie aus der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts Zwei Kopien aus dem zweiten Viertel des 17. Jahrhunderts siehe sub 04.06.1625 Alte Signatur: H 31,1
Siegler:Stadt Bern (f.)
Archivalienart:Urkunde
 

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