Haus Köniz Ritter Ulrich von Mettlen und seine Brüder Jordan und Wilhelm erklären, dass ihre Vorfahren der St. Peterskirche zu Köniz einen Bodenzins von 4 Schillingen ab zwei Schupposen, genannt "Lirggigut", geschenkt haben, doch ohne Aufgabe des Eigentums derselben., 1258.01.26 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext


Signatur:Haus Köniz
Fach (Urkunden):Haus Köniz
Entstehungszeitraum:26.01.1258
Titel:Ritter Ulrich von Mettlen und seine Brüder Jordan und Wilhelm erklären, dass ihre Vorfahren der St. Peterskirche zu Köniz einen Bodenzins von 4 Schillingen ab zwei Schupposen, genannt "Lirggigut", geschenkt haben, doch ohne Aufgabe des Eigentums derselben.
Siegler:Leutpriester von Freiburg / Stadt Freiburg (I)
Druckstelle:Fontes 2, 467, 445
Bemerkungen:Datierung: vgl. Anmerkung in Fontes 2, S. 467
Archivalienart:Urkunde
 

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