Haus Köniz Das Gericht zu Bern entscheidet, dass Johannes Küng als nicht in der Stadt wohnhafter Burger dem Deutschordenshaus Köniz den Jungzehnten in Natura und nicht in Geld zu entrichten habe., 1407.11.17 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext


Signatur:Haus Köniz
Fach (Urkunden):Haus Köniz
Entstehungszeitraum:17.11.1407
Titel:Das Gericht zu Bern entscheidet, dass Johannes Küng als nicht in der Stadt wohnhafter Burger dem Deutschordenshaus Köniz den Jungzehnten in Natura und nicht in Geld zu entrichten habe.
Siegler:Peter von Krauchthal, Schultheiss zu Bern (I)
Archivalienart:Urkunde
 

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